Gesetze und Technische Richtlinien ändern sich regelmäßig. In Abständen von längstens 5 Jahren ist von Brandschutz-beauftragten zumindest eine Fortbildungsveranstaltung zu besuchen.
Mit der Teilnahme an der Fortbildung wird die Gültigkeit Ihres Brandschutzpasses um weitere 5 Jahre verlängert.