Überprüfung von Betriebsanlagen nach §82b GewO

Das „Pickerl“ für Ihren gewerberechtlichen Betrieb.
Als Inhaber einer genehmigten Betriebsanlage haben Sie die Verpflichtung diese regelmäßig wiederkehrend zu prüfen oder prüfen zu lassen, ob Sie dem Genehmigungsbescheid und den sonst für die Anlage geltenden gewerberechtlichen Vorschriften entspricht. Riskieren Sie keine Verwaltungsstrafe und nutzen Sie meine Erfahrung auf diesem Gebiet.

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